Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Vorwort

Die von Bag Express S.r.l. durchgeführten Tätigkeiten und Dienstleistungen unterliegen den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder „Bedingungen“. Die von Bag Express S.r.l. erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als Bestandteil jedes einzelnen mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags zu betrachten und bilden einen untrennbaren Bestandteil desselben.

Die folgenden Definitionen gelten für die Bedingungen des mit dem Auftraggeber geschlossenen Beförderungsvertrags und anderer Dienstleistungen: Bag Express, „wir“, „uns“, „unser(e)“ bedeutet Bag Express, die Hilfspersonen, Partner und Tochtergesellschaften von Bag Express, die operativen Partner, Agenten und unabhängigen Auftragnehmer von Bag Express; „Kunde“, „Sie“, „Ihr(e)“ und „er/sie“ bezeichnet den Kunden, den Absender, den Absender oder den Empfänger der Gepäcksendung, den Inhaber der Bestätigung mit der Kaufnummer oder eines Frachtbriefs oder eines gleichwertigen Beförderungsdokuments, den Empfänger und den Inhaber des Inhalts des Gepäcks, jede andere Partei, die einen Rechtsanspruch auf den Beförderungsvertrag hat, oder jede Partei, die ein Interesse an der Erbringung verschiedener Dienstleistungen hat „Gepäck“ bezeichnet alle „Effekten“, Gegenstände oder „Artikel“ oder „Waren“ des Kunden, die er zum rein persönlichen Gebrauch für die gelegentliche Beförderung vom Abflug- und/oder Abholort zum Bestimmungsort und/oder zur Auslieferung bereitstellt und die in einem Koffer enthalten sind, der ordnungsgemäß mit einem Sicherheitssystem mit Zahlenkombination, Schnappverschluss, Vorhängeschloss oder einem gleichwertigen System verschlossen ist (vorzugsweise TSA – Transportation Security Administration – Vorhängeschloss für Gepäck mit Zielort in den Vereinigten Staaten von Amerika) „Reise“ ist die Reise, die der Kunde aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen mit einem Luft-, See- oder Landtransportmittel von einem Ort (Abflug) zu einem anderen (Ankunft) unternimmt und die mit dem Ticket dokumentiert wird; „Kaufbestätigung“ ist die Mitteilung, die der Kunde am Ende des Kaufvorgangs der Beförderung per SMS oder E-Mail erhält und die den alphanumerischen oder einfach numerischen Code der Sendung und den Link (URL-Adresse) zu der für den Kunden reservierten Webseite enthält, auf der die Daten der Beförderung zusammengefasst werden Absender, Empfänger, Tag der Abholung, Tag der Zustellung, Abholadresse, Zustelladresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern für Mitteilungen bezüglich Abholung und Zustellung, Anzahl und Gewicht des Gepäcks, Kosten der Dienstleistung, Zahlungsangaben; „Ticket“ oder „Fahrschein“ oder „Titel“: das auf den Namen des Kunden lautende Dokument, das von einem Luft-, See- oder Landtransportunternehmen oder von Agenturen oder gesetzlich bestellten Beauftragten ausgestellt wird, oder der Buchungscode im Falle des Kaufs über das Internet, der die Zahlung des Beförderungsentgelts des Kunden, die Strecke, den Ort und die Zeit der Abfahrt und der Ankunft, den Identifizierungscode der Strecke sowie alle anderen nützlichen oder notwendigen Informationen belegt „Beförderung“: die Beförderung des Gepäcks vom Abholort zum Zustellungsort; „andere Dienstleistungen“: die von uns erbrachten Dienstleistungen, die nicht mit der Beförderung verbunden sind. die aus betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, wie z. B. Lagerung, Sortierung, Versicherung, Verpackung, Nebenleistungen und Transportorganisation; „Beförderung“: alle mit der Beförderung des Gepäcks zusammenhängenden Tätigkeiten, mit denen uns der Kunde beauftragt, wie Verpackung, Wahl des nationalen oder internationalen Beförderungsunternehmens, Versicherung, Hilfeleistung, Informationsverfahren und Nebenleistungen, die für die Beförderung des Gepäcks von einem Ort zum anderen erforderlich sind oder für die wir aufgrund unseres Frachtbriefs oder eines anderen Beförderungsdokuments oder aufgrund weiterer Anweisungen des Kunden oder vertraglicher Vereinbarungen verschiedene Leistungen vereinbart haben „unvorhersehbares Ereignis“: das Ereignis, das zur Nichterfüllung führt, d. h. eine Verzögerung der Leistung aufgrund der Unmöglichkeit der Erfüllung, die auf eine nicht von der Partei zu vertretende Ursache zurückzuführen ist; „höhere Gewalt“: außergewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse: Unruhen, Kriege, terroristische Handlungen, Feuer, Blitzschlag, Überschwemmungen, Explosionen, behördliche Handlungen, behördliche Verbote, Verspätungen oder Unterlassungen, Diebstahl, Raub und jede andere Ursache, vorausgesetzt, dass in jedem Fall, unabhängig davon, ob dies ausdrücklich vorgesehen ist oder nicht, diese Ursache nicht durch Ergreifen aller Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens hätte vermieden werden können „Schaden“ bedeutet die vollständige oder teilweise Verschlechterung, das Versagen oder den Bruch des Gepäcks, die auf außergewöhnliche Ereignisse während der Beförderung zurückzuführen sind und bei denen es sich nicht um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen handelt, die sich aus der Beförderungstätigkeit ergeben und die repariert, wiederhergestellt oder ausgeglichen werden können; „Verlust“ bedeutet Totalverlust des Gepäcks; „verbotene Gegenstände“ und „nicht zugelassene Gegenstände“ bedeutet alle Gegenstände, deren Beförderung nach den Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen eines Landes, durch das oder über das die Sendung reist, oder nach diesen Bedingungen verboten ist; „Schadensregulierung“ bedeutet das Schadensverfahren; „U. E.“ bedeutet die Europäische Union; „Extra – E.U.“ bedeutet Länder außerhalb der Europäischen Union; „U.S.A.“ bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Vertrag über die Beförderung von Gepäck und die Erbringung diverser Dienstleistungen wird mit der Gesellschaft Bag Express S.r.l. oder mit dem Hilfs-, Tochter- oder Betriebspartner, Unterbeförderer oder Lieferanten von Bag Express geschlossen, der die Sendung des Kunden zur Beförderung oder zur Erbringung diverser Dienstleistungen annimmt. Der Kunde nimmt das Recht von Bag Express zur Kenntnis und akzeptiert es, die Beförderung ganz oder teilweise an Unterfrachtführer, Partner und/oder Hilfspersonen zu den von diesen festgelegten Bedingungen zu übertragen. Im Falle einer vollständigen oder teilweise Vergabe des Dienstes an einen Dritten erkennt der Kunde die Gültigkeit der vom Unterträger, Betriebspartner und/oder Anbieter von Hilfsdiensten festgelegten Bedingungen an.

Mit der Anmeldung für die Dienstleistung und der Abtretung des Transports akzeptiert der Kunde diese Bedingungen sowie die in der „Kaufbestätigung“, im Frachtbrief und/oder im Beförderungsvertrag und/oder im Vertrag zur Ausführung verschiedener Dienstleistungen enthaltenen Angaben im Namen des Kunden und/oder im Namen jeder anderen Person, die ein Interesse an der Verschiffung oder an der Ausführung verschiedener Dienstleistungen hat, unabhängig davon, ob der Kunde das Transportdokument und/oder den Frachtbrief unterzeichnet hat oder nicht. Die Bedingungen gelten auch für diejenigen, deren Hilfe wir in Anspruch nehmen oder die wir mit der Abholung, dem Transport oder der Zustellung der Sendung oder der Erbringung anderer Dienstleistungen betrauen; sie gelten auch für unsere Mitarbeiter, Direktoren und Vertreter. Nur ein autorisierter und bevollmächtigter Vertreter von uns kann schriftlich Änderungen dieser Bedingungen zustimmen. Wenn der Kunde uns die Sendung durch mündliche oder schriftliche Anweisungen anvertraut, die unseren Bedingungen widersprechen oder anderweitig nicht mit ihnen übereinstimmen sollten und von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden, sind wir an solche Anweisungen nicht gebunden.

Gegenstand des Vertrages ist die Beförderung des Gepäcks des Kunden von dem für die Abholung angegebenen Ort zu dem für die Zustellung angegebenen Ort unter den in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen und gemäß den Anweisungen, die der Kunde in der Bestellung und/oder in dem über unsere Website, unser Callcenter oder über unsere Vertreter und Hilfspersonen ausgefüllten Beförderungsauftrag erteilt hat. Auch wenn die Beförderung oder Weiterleitung von Reisegepäck Teil eines anderen zwischen uns vereinbarten Vertrages ist, gelten diese Bedingungen für die vertragsgemäße Beförderung von Reisegepäck. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Abschluss eines Vertrages über die Beförderung von Reisegepäck nichts daran ändert, dass – es sich bei dem Vertrag um einen Luftbeförderungsvertrag handelt, wenn die Beförderung der Sendung tatsächlich auf dem Luftweg erfolgt; – es sich bei dem Vertrag um einen Landbeförderungsvertrag handelt, wenn die Beförderung der Sendung tatsächlich auf dem Landweg erfolgt; – es sich bei dem Vertrag um einen Seebeförderungsvertrag handelt, wenn die Beförderung der Sendung tatsächlich auf dem Seeweg erfolgt; – sich der Vertrag auf die Erbringung von anderen Dienstleistungen als der Beförderung bezieht.

Das Gepäckstück ist als einzelnes zu betrachen und ein daran befestigtes oder angebundenes Anhängsel gilt nicht als Gepäckstück. Die Gewichts- und Größenbeschränkungen für individuelles Gepäck, das mit dem BAG EXPRESS Service befördert wird, sind wie folgt: Effektives Höchstgewicht: 40 kg. Maximale Abmessungen: 95 cm lang, 60 cm hoch und 40 cm tief. Maximale Länge: 190 cm. für Sportgeräte (190x25x25 cm.).

Das gesamte Gepäck wird gewogen und mit Aufhängescannern gemessen, deren Reaktion unwiderlegbar ist.

Für den Fall, dass das Gewichtsüberprüfungs- und -kontrollsystem ein tatsächliches Gewicht des Gepäcks festgestellt hat, das von dem vom Kunden beim Kauf angegebenen Gewicht abweicht, oder dass es nicht gemäß den vorliegenden Bedingungen (aufgrund von Gewicht und Größe) transportierbar ist, stellt Bag Express dem Kunden die folgenden Beträge in Rechnung:

Bei Erwerb der mittleren Größe (M), aber festgestelltes Gewicht ist über 25 kg und unter 40 kg (Größe L): gilt die Berechnung der Kostendifferenz zwischen L und M

Kauf einer mittleren Größe (M) mit einem Gewicht von mehr als 40 kg: Gebühr für die Differenz zwischen den Größen + 7,30 € pro Kilo über 40 kg

Kauf einer großen Größe (L) mit einem Gewicht von mehr als 40 kg: 7,30 € pro Kilo über 40 wird berechnet

Überschreitung der Größenbegrenzung (neben dem Gewicht unter jedem Produkt angegeben): Gebühr von 73,20 €.

 

In Anbetracht des exponentiellen Anstiegs des nationalen und internationalen Verkehrsaufkommens während der kommenden Winterferien wird vom 09. September 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 ein vorübergehender Spitzenzuschlag von 8,42 € auf alle Gepäckstücke erhoben.

 

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass das vom Kunden versandte Gepäckstück nicht den festgelegten und während des Kaufvorgangs bekanntgegebene Höchstmaßen entspricht, muss der Käufer mit einem Aufpreis rechnen.

  • für große Pakete (ein „großes Paket“ ist definiert als ein Paket, dessen Länge + Umfang [Umfang = (2 x Breite) + (2 x Höhe)] zusammen mehr als 300 cm beträgt, jedoch nicht die von UPS festgelegte Höchstgröße von 400 cm) von 87,23 € zusätzlich zu der normalen Gebühr von 81,86 € (81,86 € + 87,23 € = 169,09 €);
  • Übermäßiges Gewicht/Größe des Pakets (UPS nimmt keine Pakete zur Beförderung an, deren effektives Gewicht 70 kg übersteigt oder deren Länge 274 cm übersteigt oder deren Länge und Umfang [(2 x Breite) + (2 x Höhe)] zusammengenommen 400 cm übersteigen. Wenn solche Pakete im Netz für die Zustellung kleiner Pakete identifiziert werden, wird für sie ein zusätzliches Entgelt erhoben. Für Pakete mit einer Gesamtsumme zwischen Länge und Umfang von mehr als 400 cm wird zusätzlich zu der normalen Gebühr von 571,70 € der Großpaketzuschlag von 536,80 € erhoben (571,70 € + 536,80 € = 1108,50 €).

Die Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts (40 kg) oder der zulässigen Höchstmaße (95x60x40) führt in jedem Fall zum Erlöschen der in diesen Bedingungen vorgesehenen Erstattungsgarantien.

GEFÄHRLICHE GÜTER

Bag Express befördert und erbringt keine anderen Dienstleistungen als Gepäck, das nach unserem alleinigen Ermessen gefährliche und/oder als gefährlich geltende Gegenstände enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die in den technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) dem International Maritime Dangerous Goods (IMGD) Code, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder anderen nationalen, gemeinschaftlichen oder internationalen Vorschriften, die für den Transport und die Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern gelten.

VERORDNUNG ÜBER DIE LUFTFAHRTSICHERHEIT

Indem der Kunde die Dienstleistung erwirbt und uns mit der Beförderung des Gepäcks beauftragt, garantiert er, dass es keine verbotenen Gegenstände enthält. Von uns beförderte oder abgefertigte Sendungen können Sicherheitskontrollen unterzogen werden, einschließlich des Einsatzes von Röntgen- und/oder Scannersystemen, und der Kunde akzeptiert, dass Gepäckstücke während des Transports geöffnet und ihr Inhalt kontrolliert werden können. Der Kunde ermächtigt daher Bag Express und/oder die Hilfspersonen, Partner und Tochtergesellschaften von Bag Express s.r.l., die Betriebspartner, Agenten und unabhängigen Auftragnehmer von Bag Express, die Zoll- oder Polizeibehörden, alle erforderlichen Sicherheitskontrollen an dem auf dem Luftweg beförderten Gepäck durchzuführen. Der Kunde garantiert, dass er das Gepäck für den Transport oder für die Erbringung anderer Dienstleistungen an sicheren Orten vorbereitet hat und dass die Sendung während der Vorbereitung, Verpackung und des Transports bis zum Zeitpunkt der Annahme des Gepäcks durch Bag Express vor unbefugten oder unrechtmäßigen Eingriffen geschützt war.

ARTIKEL, DIE VON BAGEXPRESS NICHT AKZEPTIERT WERDEN

Bag Express befördert kein Gepäck, das die folgenden Gegenstände enthält:

  1. Spray-, Sprühdosen;
  2. Komponenten der Kraftstoffsysteme von Fahrzeugen, die Kraftstoff enthielten;
  3. Alarmgeräte;
  4. Sprengstoffe, einschließlich Sprengkapseln, Zünder, Minen, Feuerwerksgranaten und Pyrotechnik;
  5. Gase, einschließlich Propan und Butan;
  6. Entflammbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin und Methanol; Pano und Butan;
  7. Kühlmittel, Reizstoffe und Flüssigkeiten im Allgemeinen;
  8. Radioaktives Material, einschließlich medizinischer oder kommerzieller Isotope;
  9. Entflammbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Zündvorrichtungen;
  10. Ätzende Stoffe, einschließlich Quecksilber und Fahrzeugbatterien;
  11. Parfüm, flüssige/feste brennbare Stoffe einschließlich Alkohol über 70 Grad;
  12. Magnetisierende Stoffe;
  13. Oxidierende Stoffe und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel und Autoreparatursets;
  14. Giftige oder infektiöse Substanzen, einschließlich Rattengift und infiziertes Blut;
  15. Unterwasser-Taschenlampe mit eingelegten Batterien;
  16. Lebende oder tote Pflanzen, Samen und Tiere;
  17. Begebbare Wertpapiere und Zertifikate (Konnossemente);
  18. Bargeld (Papiergeld, Münzen, Kreditkarten, Prepaid-Karten und Reiseschecks);
  19. Weitere nicht verhandelbare Werte;
  20. Material, das als pornografisch oder schäbig bezeichnet werden könnte;
  21. Rüstungsmaterial, Munition, Kugeln, Geschosse, Feuerwaffen und Seitenwaffen;
  22. Software, Videospiele und Hardwarekomponenten;
  23. Abfall; Abfallstoffe
  24. Politisches Material;
  25. Gefährliche Materialien;
  26. Prodotti deperibili;
  27. Pharmazeutische Produkte in grossen Mengen, sollten diese die persönliche maximal 30 Tägige Therapie des Kunden überschreiten;
  28. Narkotische oder psychotrope Substanzen;
  29. Tabak, Tabak- und aalkoholhaltige Produkte;
  30. Kunstobjekte;
  31. Antiquitäten;
  32. Kulturgüter im Allgemeinen;
  33. Metalle (Gold und Silber in jeder Form) und Edelsteine;
  34. Dokumente, Angebote für die Teilnahme an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen, Wertkarten, Essensgutscheine, Tankgutscheine, usw;
  35. Zerbrechliche Gegenstände, wie Glas, Flaschen usw;
  36. Architektonische Modelle;
  37. Verbrauchssteuerpflichtige Waren;
  38. Biologische Gewebe und anatomische Teile;
  39. Uhren;
  40. Elfenbein und Gegenstände aus Elfenbein;
  41. Tierhäute und Pelze;
  42. Computer, Fotoausrüstung, Videokameras, Mobiltelefone, Tablets, Konsolen, Videospiele, elektrische und elektronische Geräte im Allgemeinen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass die Beförderung solcher im Gepäck enthaltenen Gegenstände, auch wenn sie nicht durch Röntgenstrahlen und/oder Scanner sichtbar sind, absolut verboten ist und in jedem Fall von uns nicht akzeptiert wird sowie spezifischen Branchenvorschriften unterliegt, die in einigen Fällen und in einigen Ländern Geld-, Haft- und/oder Freiheitsstrafen für die verantwortliche Person/den Eigentümer vorsehen Im Falle des Einbringens der oben aufgeführten Gegenstände in das Gepäck ist der Kunde allein und ausschließlich für alle zivil- und strafrechtlichen Folgen verantwortlich, die sich aus dem einfachen Transport des Gepäcks ergeben, und entschädigt zu diesem Zweck Bag Express, die Unterbeförderer , die Partner und Hilfspersonen von jeglicher administrativer, finanzieller, zivil- und strafrechtlicher Haftung in diesem Zusammenhang. Bag Express betrachtet die obige Liste von Gegenständen, mit Ausnahme derjenigen, die durch internationale, nationale und EU-Vorschriften verboten sind, als nicht erschöpfend für Kunden, die Bürger der EU sind, mit direktem Abflug von und direktem Ziel in einem EU-Mitgliedstaat. Der Kunde ist sich bewusst, dass aufgrund einer unzureichenden Verpackung des Gepäcks und/oder der Aufnahme von verbotenen und/oder inakzeptablen Gegenständen das Gepäck selbst sowie sein Inhalt zerstört werden können

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Bag Express selbst oder staatliche Behörden, einschließlich des Zolls, sowie deren Beauftragte berechtigt sind, Gepäckstücke aus Sicherheitsgründen zu öffnen und zu kontrollieren. Der Kunde ist darüber informiert, dass Gepäckstücke mit Zielort in und aus den USA von der TSA, Transportation Security Administration, kontrolliert werden. Im Verdachtsfall wird die TSA das Gepäck gewaltsam öffnen, um den Inhalt zu überprüfen. BAG EXPRESS weist den Kunden darauf hin, dass es TSA-Vorhängeschlösser auf dem Markt gibt, die von der TSA mit einem speziellen, von der TSA gehaltenen Generalschlüssel geöffnet werden können.

Die Abholung des Gepäcks erfolgt an Werktagen von Montag bis Freitag (ausgenommen sind daher nationale und örtliche Feiertage) zwischen 9.00 und 19.00 Uhr am vereinbarten Tag an der in der Kaufbestätigung angegebenen Adresse Die Auslieferung des Gepäcks erfolgt von Montag bis Freitag an Werktagen (ausgenommen sind daher nationale und lokale Feiertage) zwischen 9.00 und 19.00 Uhr des jeweiligen Tages an der in der Kaufbestätigung angegebenen Adresse. Verzögerungen durch den Zoll, die öffentliche Verwaltung oder andere Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, können die Abhol- und Lieferzeiten beeinträchtigen

Die Abhol- und Liefertermine für kleinere Inseln und/oder abgelegene Orte können sich – auch erheblich – ändern und hängen von der Tätigkeit der Unterauftragnehmer und anderen Umständen ab (z. B. Wetterbedingungen, Verfügbarkeit und Betrieb von Fähren und entsprechendem Personal, Bestimmungen der örtlichen und/oder nationalen Behörden usw.).

Die Abholung wird durch von BAG EXPRESS beauftragtes UPS Personal durchgeführt. Das Gepäckstück, das mit einem Identifizierungsetikett (Kofferanhänger) versehen ist, das die von Bex in der Kauf-E-Mail angegebenen persönlichen Daten (Name, Vorname und Wohnanschrift mit Postleitzahl) oder ein handschriftlich auf einem A4-Blatt ausgefülltes Faksimile enthält, muss auf Kosten des Kunden und von dem Kunden ganzflächig mit einer transparenten Folie des Typs Domo-Pack (herkömmliche Klarsichtfolie) oder einer gleichwertigen Folie umwickelt werden, wobei nur der feststehende Griff frei bleiben muss: Die Folie muss so angebracht werden, dass das Identifizierungsetikett leicht zu lesen ist.

Alle Zölle, Steuern, Bußgelder, Kautionen oder sonstigen Gebühren, die uns aufgrund von Maßnahmen der Zoll- oder anderer Behörden oder aufgrund des Versäumnisses des Kunden und/oder des Empfängers, ordnungsgemäße Unterlagen vorzulegen und/oder die erforderliche Lizenz oder Genehmigung zu erhalten, entstehen oder entstehen könnten, werden dem Kunden oder dem Empfänger (falls es sich nicht um den Kunden handelt) der Sendung in Rechnung gestellt. Wenn wir beschließen, den Empfänger (falls er nicht mit dem Kunden identisch ist) mit einer solchen Gebühr zu belasten, und dieser sich weigert, den Betrag zu zahlen, verpflichtet sich der Kunde, diesen Betrag zusammen mit den uns oder Dritten geschuldeten Beträgen sowie den uns entstehenden zusätzlichen Kosten zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, auf unsere Aufforderung hin eine angemessene Sicherheit für jede der in diesem Artikel vorgesehenen Gebühren, Steuern, Strafgelder, Bestandsbeträge oder sonstigen Ausgaben zu leisten. Der Kunde ist immer für das verantwortlich, was er in sein Gepäck gelegen hat, und Bag Express haftet nicht für Verspätungen, Verluste oder Schäden, die durch das Eingreifen von Zollbeamten oder anderen staatlichen Behörden verursacht werden, oder für das Vorhandensein von Gegenständen im Gepäck, die gemäß diesem Vertrag, nationalen und supranationalen Vorschriften über die Sicherheit und/oder die Einreise in das Transit- und/oder Bestimmungsland verboten sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass aufgrund von unsachgemäßen Verpackung des Gepäcks und/oder der Aufnahme/Einfügung von verbotenen und/oder nicht akzeptierten Gegenständen das Gepäck selbst sowie sein Inhalt vom Zollpersonal oder einer anderen staatlichen Behörde zerstört werden kann.

Wenn wir Ihr Gepäck aufgrund einer falschen Adresse nicht zustellen können, werden wir uns bemühen, die richtige Adresse zu finden. Wir werden den Kunden über die Korrektur und die Zustellung oder versuchte Zustellung der Sendung an die richtige Adresse informieren; in diesem Fall können zusätzliche Kosten anfallen, wenn die richtige Adresse von der Adresse auf dem Frachtbrief oder dem Transportdokument abweicht. Bag Express liefert nicht an Postfächer. Können wir nicht auf Anhieb zustellen, der Kunde gibt uns hiermit das Recht, eine UPS Mitteilung beim Empfänger zu hinterlassen, die als ausreichender Nachweis für den Zustellversuch gilt. Bag Express garantiert, ohne zusätzliche Kosten, zwei weitere Zustellversuche innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage. Im Falle einer Änderung der Zieladresse nach der Abholung des Gepäcks werden dem Kunden 10,00 € in Rechnung gestellt, wobei der Änderungswunsch des Kunden unter dem Vorbehalt der operativen Durchführbarkeit steht.

Sollten wir nicht in der Lage sein, das Gepäck auszuliefern, werden wir, wenn möglich, eine Nachricht an der Adresse des Empfängers hinterlassen, die besagt, dass ein Zustellversuch unternommen wurde. Sollten wir nicht in der Lage sein, das Gepäck auszuliefern, werden wir, wenn möglich, eine Nachricht an der Adresse des Empfängers hinterlassen, die besagt, dass ein Zustellversuch unternommen wurde. Bag Express verpflichtet sich, den Kunden unter der angegebenen Adressen zu kontaktieren. Der Kunde verpflichtet sich, BAG EXPRESS alle Kosten zu erstatten, die uns für die Weiterleitung, Entsorgung oder Rücksendung der Sendung entstehen, sowie die Gebühren (falls zutreffend) für die zwischen uns vereinbarten angemessenen Folgemaßnahmen. Wenn der Kunde nach unseren Zustellungsversuchen keine angemessenen Anweisungen erteilt, oder im Falle von verweigerten Sendungen, in diesem Fall wird das Gepäck an den Absender zurückgeschickt: die Kosten für die Rücksendung werden der vom Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Kreditkarte belastet

Der Kunde garantiert und sichert Bag Express zu, dass

  1. das Gepäck (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewicht, Größe, Anzahl und Typ) zum Zeitpunkt des Kaufs genau beschrieben wurde;
  2. das Gepäck von Etiketten, Anhängern oder alten Aufklebern von früheren Reisen oder Sendungen befreit wurde
  3. auf dem Gepäck ein Identifikationsetikett mit den persönlichen Daten (Name, Vorname und Wohnadresse mit Postleitzahl), die von Bex in der Kauf-E-Mail oder im Faksimile angegeben wurden, handschriftlich auf A4-Papier angebracht hat;
  4. der für die Abholung und Zustellung angegebene Ort wird an den festgelegten Tagen von 9.00 bis 19.00 Uhr besetzt sein;
  5. die von Ihnen mitgeteilten Angaben zur Abholung und Zustellung (z. B. Kontaktperson, Hausnummer, Eingang, Pförtner, Gegensprechanlage, Name usw.) korrekt und wahrheitsgemäß sind;
  6. die mit der Übergabe und Übernahme des Gepäcks an den Kurrier beauftragte Person wurde von Ihnen ordnungsgemäß beauftragt oder ermächtigt;
  7. die Versandaufkleber (Label) (gleichwertig mit einem Frachtbrief oder einem Beförderungsdokument) sicher und gut sichtbar auf der Außenseite des Gepäcks angebracht wurde; dass die Angaben auf dem Frachtbrief (Adresse und Name) korrekt sind und mit den Angaben in der Kaufbestätigung übereinstimmen;
  8. die gesamte Oberfläche des Gepäcks mit einer durchsichtigen Folie, wie z. B. einer Domo-Packung oder einer gleichwertigen Verpackung, die das Lesen des Identifizierungsetiketts ermöglicht, umwickelt hat, wobei nur der feste Griff freigelassen wurde;
  9. der Kunde hat die Anwendung von Stripe auf einzelne Gepäckstücke überprüft und verifiziert, sofern dieser vorgesehen ist;
  10. der Inhalt des Gepäcks wurde sicher und sorgfältig vorbereitet, geordnet, sortiert, verschlossen und versiegelt, so dass es gegen Transportrisiken geschützt ist, einschließlich der entsprechenden Handhabungs- und/oder Sortiervorgänge;
  11. das genaue Gewicht und die korrekte Größe des Gepäcks wurde angegeben;
  12. die im Gepäck enthaltenen Effekten, Güter und Gegenstände streng persönlicher Natur sind, nicht zu denen gehören, die den Beschränkungen von BEX, IATA oder ICAO unterliegen, und keine verbotenen und gefährlichen Gegenstände gemäß Artikel 6 (verbotene und gefährliche Gegenstände – Sicherheit) dieser Artikel sind Bedingungen; in jedem Fall darf der Kunde aus Sicherheitsgründen niemals Lebensmittel und Flüssigkeiten jeglicher Art in das Gepäck einführen;
  13. Weder der Kunde noch der Empfänger ist eine Person oder Organisation, mit der BAG EXPRESS keine Geschäftsbeziehungen in Bezug auf die geltenden Gesetze oder Vorschriften unterhalten kann;
  14. Im Falle einer Nicht-EU-Sendung füllen Sie die Felder der „Proforma“-Dokumentenvorlage aus, die im Bereich „Download“ zur Verfügung steht, indem Sie die Beschreibung des Inhalts des Gepäcks, die Flugscheinnummer, die Steueridentifikationsnummer und eine Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises (falls für das Nicht-EU-Bestimmungsland gültig) eintragen;
  15. alle geltenden Gesetze und Vorschriften zusätzlich zu den Bedingungen dieses Vertrags eingehalten wurden;
  16. alle angemessenen Vorkehrungen getroffen zu haben, die in den Konventionen, Richtlinien und Gesetzen über den Schutz personenbezogener Daten vorgeschrieben sind, um deren Schutz im Falle einer Nicht- oder Falschzustellung der Sendung zu gewährleisten;
  17. dass der Kunde das Gepäck und alle Seitentaschen und/oder Außenöffnungen mit einem Vorhängeschloss (TSA-Vorhängeschlösser sind für Gepäck, das für die USA bestimmt ist, vorgeschrieben) oder mit einem anderen geeigneten Sicherheitssystem verschlossen hat, um das Öffnen zu verhindern;

Der Kunde verpflichtet sich, uns (Bagexpress) von jeglicher Haftung, Kosten, Schäden oder Ausgaben, einschließlich Rechtskosten, freizuhalten, die uns gegenüber ihm oder einem Dritten entstehen und die sich aus der Verletzung einer dieser Garantien, Verpflichtungen und Versicherungen durch ihn ergeben.

Unter Beibehaltung und wie bestimmt von Artikel 14, die Haftung von Bag Express bei Verlust, Diebstahl und Raub, ganz oder teilweise, Beschädigung und Verspätung, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Gepäck oder der Nichterbringung der Dienstleistung auftreten, ist wie folgt begrenzt.

Grundgarantie: Verlust, Diebstahl und Totalraub bis maximal Euro 100,00 (einhundert/00) pro Gepäckstück mit Wertnachweis; Beschädigung des Gepäcks: Bag Express gewährt dem Kunden einen Gutschein, der ein Jahr lang gültig ist und dessen Wert dem geringeren Betrag zwischen den für die Reparatur des Gepäcks erforderlichen Kosten und dem vom Kunden für die Dienstleistung gezahlten Preis entspricht, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50,00 (fünfzig/00), wobei Bag Express in keinem Fall für die mechanischen Teile oder Mechanismen haftet, die das Gepäck ergänzen (z. B. Räder, ausziehbare Griffe usw.).

Maximalgarantie (optional, derzeit 10,00 €): Totalschaden, Diebstahl und Raub bis maximal 500,00 € (fünfhundert/00) mit Wertnachweis.
Garantieansprüche jeglicher Art (z.B. Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw.) werden nur dann als zulässig erachtet, wenn Fotos von allen Seiten des Gepäcks vor der Abreise, vor dem Anbringen der Folie (Film), und komplett mit Folie und Identifikationsetikett mit persönlichen Daten (Name, Vorname und Wohnadresse mit C. A.P.), wie sie von Bex in der Kauf-E-Mail oder als Faksimile handschriftlich auf A4-Papier angegeben wurden, sowie ein Foto des Gepäcks bei der Ankunft, wie es geliefert wurde, mit Folie (Film) und UPS-Etikett und ein detailliertes Foto des Schadens dem Antrag beigefügt wird.

Die Lieferung gilt als verspätet, wenn sie nach Ablauf von 48 Arbeitsstunden nach dem in der Kaufbestätigung angebener Lieferdatum abgeliefert wird, oder, im Falle von Abweichungen, im Frachtbrief angegebenen Datum, erfolgt. Im Falle einer Verspätung der Kunde erhält von Bag Express einen Gutschein, der ein Jahr lang für eine Sendung gleichen Wertes gültig ist.

Nichterbringung der Leistung: Falls die Abholung und/oder Zustellung des Gepäcks aus Gründen, die Bag Express zuzuschreiben sind, nicht erfolgt, erstattet Bag Express dem Kunden den für die nicht erbrachte Leistung gezahlten Betrag. Im Falle von Verlust, Diebstahl und Raub, totale oder teilweise, wenn der Kunde aus irgendeinem Grund von einem Dritten entschädigt wurde, wird keine weitere Forderung seitens dem Kunden von Bag Express betrachtet und gezahlt, außer für den Teil, der die erhaltene Erstattung übersteigen kann, und nur bis zu den oben angegebenen Höchstbeträgen.

Bag Express kann mit bestimmten Kategorien von Kunden, mit Unternehmen oder Verbänden, besondere Haftungsbedingungen durch spezifische Konventionen oder Vereinbarungen vereinbaren. Diese Vereinbarungen oder Vereinbarungen können niemals von den allgemeinen Grundsätzen der Bedingungen bezüglich der Haftung von Bag Express gemäß den Artikeln 12 (Pflichten des Kunden), 13 (Haftungsbeschränkungen), 14 (Haftungsausschlüsse) und 15 (Wertgegenstände) abweichen.

  • Da es möglich ist, das Gepäck im Voraus zu versenden, haften wir nicht, unter Beibehaltung der in Artikel 13 genannten Fälle, Ihnen gegenüber für finanzielle oder nicht finanzielle Schäden, die sich aus der Nichtlieferung, der falschen und/oder verspäteten Lieferung des Gepäcks ergeben, und somit (als Beispiel, aber nicht ausschließlich) für die Nichtteilnahme, verspätete oder teilweise Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Kongressen, Konferenzen, Prüfungen, Kursen, Fortbildungskursen, Shows, Radio-, Video- und Fernsehsendungen, Zeremonien, Banketten Feierlichkeiten, Schulungen, Wettbewerben, Turnieren, Meisterschaften, Tourneen, Audio- und Videoaufnahmen, Operationen, medizinischen Untersuchungen, Verlust von Firmenwert, Einnahmen, Gewinn, Markt, Ruf, Kundschaft, Nutzung, Gelegenheit, selbst wenn wir Kenntnis davon hatten, dass ein solcher Schaden oder Verlust entstehen könnte, noch für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder -verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsbruch, Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Verzug.
  • Bag Express haftet nicht für die mit dem Kunden eingegangenen Verpflichtungen aufgrund der folgenden Tatsachen und/oder Ereignisse:
  1. Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie (aber nicht beschränkt auf) Naturereignisse, einschließlich Erdbeben, Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen, Brände, Krankheiten, Nebel, Schnee oder Frost; Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Kriege, Unfälle, terroristische Anschläge, Streiks, Embargos, Gefahren für den Luftraum, lokale Streitigkeiten oder Volksaufstände nationale oder lokale Unterbrechungen der Luft- oder Bodenverkehrsnetze und mechanische Probleme mit Transportmitteln oder Maschinen; verborgene oder inhärente Mängel am Inhalt des Gepäcks; kriminelle Handlungen Dritter wie Diebstahl, Raub und Brandstiftung;
  2. Handlungen oder Unterlassungen, die dem Kunden oder Dritten zuzurechnen sind, für deren Handlungen Sie für die in den Bedingungen übernommenen Verpflichtungen und insbesondere für die in Art. 11; dies gilt auch für Handlungen oder Unterlassungen, die zurechenbar sind: Orts- und Zollbehörden, Fluggesellschaften, Flughäfen oder Beamte.
  3. Inhalt des Gepäcks, das aus Gegenständen besteht, die nach dem Gesetz oder diesem Vertrag verbotene Güter sind, auch wenn wir die Beförderung irrtümlich angenommen haben. Die einzige Haftung, die uns im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen zuzurechnen werden kann, ist die in diesen Bedingungen geregelt.
  4. Der Kunde hat nicht die gesamte Oberfläche des Gepäcks, ausser den festen Handgriff, mit durchsichtiger Domo-Pack-Folie oder einer gleichwertigen Folie umgewickelt. e) für die Ablieferung des Gepäcks an eine andere Person, die zur Annahme des Gepäcks im Namen des Kunden berechtigt zu sein scheint (z.B. Personen, die im selben Gebäude wie der Empfänger wohnen oder Nachbarn).

In Bestätigung der Bedingungen von Art. 6 .3 (Verbotene oder von Bag Express nicht akzeptierte Gegenstände) darf der Kunde in das Bag Express anvertraute Gepäck keine Gegenstände, Effekten und Wertgegenstände aufnehmen/, wie z.B.: Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck, Geld, Wertgegenstände, Handelsinstrumente, Glas oder Porzellan, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Kulturgüter und wichtige Dokumente, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Pässe, öffentliche oder private Ausschreibungen, Aktien und Optionsscheine, Wertpapiere, Bankdokumente, Garantien oder Bürgschaften. Hat der Kunde wertvolle Gegenstände in seinem Gepäck gelegt, so erfolgt die Beförderung dieser Güter auf sein Risiko.

Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, es keiner anderen Person, die ein Interesse an der Sendung hat, zu gestatten, einen Anspruch oder eine Klage gegen uns im Zusammenhang mit der Sendung zu erheben, selbst wenn wir fahrlässig gehandelt haben. In Ermangelung dessen und im Falle einer Klage oder eines Verfahrens muss der Kunde uns für die Folgen der Klage oder des Verfahrens sowie für die Kosten und Aufwendungen, die uns zu unserem Schutz entstehen, entschädigen.

  • Der Kunde, der eine Klage wegen der Beförderung von verloren gegangenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck oder wegen sonstiger Schäden einreichen will, muss die Bestimmungen, Bedingungen des nationalen Rechts oder der anwendbaren internationalen Übereinkommen einhalten, indem er das folgende Verfahren befolgt. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die Beschwerde zurückzuweisen. Insbesondere muß der Kunde dies schriftlich mitteilen:
      1. 7 Kalendertage nach Erhalt des Gepäcks im Falle von Beschädigung, Diebstahl und teilweisem Raub;
      2. Innerhalb 7 Kalendertage nach Erhalt des Gepäcks, sollte der Kunde oder der Empfänger (falls er nicht mit dem Kunden identisch ist) vernünftigerweise von dem Verlust, der Beschädigung oder der Verspätung des Gepäcks Kenntnis erlangen müssen.
  • Nach der ersten Meldung und spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist oder der anwendbaren Konventionen muss der Kunde die Reklamation dokumentieren, indem er uns alle relevanten Informationen über die Sendung und den erlittenen Verlust, Schaden oder die Verzögerung übermittelt. Wir sind nicht verpflichtet einer Forderung nachzukommen, solange das uns zustehende Entgelt für die Transport- und Nebenleistungen nicht gezahlt ist; Der Kunde ist auch nicht berechtigt, den Betrag der Forderung von den geschuldeten Fracht- und Nebenleistungen abzuziehen. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen und/oder Gesetze verjährt der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen uns innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Datum, an dem der Kunde vernünftigerweise Kenntnis von dem Verlust, dem Schaden oder der Verzögerung hätte erlangen können, es sei denn, es wird eine Klage bei der zuständigen Justizbehörde eingereicht.
  • Für den Fall, dass wir die Forderung ganz oder teilweise anerkennen, garantiert der Kunde, dass seine Versicherungsgesellschaft oder Dritte, die ein Interesse an der Sendung haben, auf alle Rechte, Rechtsmittel oder Ansprüche verzichten, die ihnen durch Subrogation oder anderweitig zustehen könnten.
  • Die Erstattung erfolgt nur und ausschließlich gegen Vorlage folgender Unterlagen: Reiseticket; Kaufcode; Liste der im Gepäck enthaltenen persönlichen Gegenstände und Nachweis ihres Wertes; Kopie der Schadensmeldung. BAG EXPRESS, nachdem die Unterlagen des Schadensfalls geprüft und für die Zwecke der Regulierung als vollständig erachtet wurden, wird Sie über die Art und Weise und den Betrag der Regulierung informieren.
  • Der Kunde verpflichtet sich, uns die Preise (Fracht) für die Beförderung des Gepäcks zwischen den im Frachtbrief, Beförderungsvertrag genannten Orten und/oder die Gebühren für die Erbringung von Nebenleistungen, die Mehrwertsteuer auf die Beförderung und alle sonstigen Abgaben, Zölle, Steuern oder Gebühren innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen, d.h. unmittelbar nach dem Kauf der Sendung auf unserer Website oder über unser Callcenter. Unsere Kosten werden nach den für die Sendung geltenden Tarifen berechnet, die in diesem Vertrag und in unseren Preislisten aufgeführt sind. ag Express wird die Größe, das Gewicht und/oder das Volumen und/oder die Anzahl der Gepäckstücke überprüfen, und wenn eine Abweichung zwischen der Größe und/oder dem Gewicht und/oder dem Volumen und/oder der Anzahl der angegebenen Gepäckstücke festgestellt wird, akzeptiert der Kunde, dass die von uns ermittelte Größe, das Gewicht und/oder das Volumen und/oder die Anzahl der Gepäckstücke für die Berechnung der Preisdifferenz verwendet wird, die der für den Kauf verwendeten Kreditkarte belastet wird. Etwaige Steuern und sonstige Abgaben für den Versand in das Bestimmungsland sind vom Kunden durch Belastung der für den Kauf verwendeten Kreditkarte an uns zu zahlen.
  • Die aktuellen Tarife für Sendungen sind sowohl auf unserer Website ww.bagexpress.co.uk als auch im Callcenter erhältlich.
  • Die geltenden Tarife beziehen sich auf den normalen Service der Abholung und Zustellung von Gepäck zwischen den vom Kunden angegebenen Adressen. Bag Express behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, wenn die Erledigung der Zollabfertigungsformalitäten einen übermäßigen Aufwand erfordert, damit wir das Gepäck an den Empfänger ausliefern können Daher können für komplexe Zollabfertigungsvorgänge in einigen Ländern zusätzliche Beträge erhoben werden, z. B. für Sendungen, die eine besondere Sorgfalt erfordern:
  1. förmliche Zollanmeldungen, die mehrere Gepäckstücke desselben Kunden betreffen.
  2. zollrechtliche Beschränkungen oder die Notwendigkeit, Gepäck mit unter zollamtlicher Überwachung stehenden Gegenständen zuzustellen.
  3. die Zollabfertigung, an der neben der Zollbehörde auch eine Staatliche Behörd beteiligt ist.

In einigen Ländern kann Bag Express Zahlungen für Gebühren, Abgaben, Steuern und Bußgelder vorauszahlen, und wenn ein solcher zusätzlicher Service erbracht wird, wird dem Kunden eine lokale Verwaltungsgebühr auf der für den Kauf verwendeten Kreditkarte berechnet.

Jeder Kunde, der trotz des in Artikel 5 dieser Bedingungen vorgesehenen Größenverbots ein übergroßes Gepäckstück versendet hat, das die maximale Länge von 200 cm oder die maximale Größe von 300 cm (angegeben durch: Umfang + lange Seite) überschreitet, muss eine Gebühr von 100,00 (einhundert/00) Euro entrichten.

  • Unsere Rechnung wird in einem nicht editierbaren elektronischen Format (PDF oder ein anderes gleichwertiges Format) ausgestellt und an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Unsere Rechnung kann in Papierform ausgedruckt und per Post an die vom Kunden angegebene Adresse geschickt werden. Wird die Rechnung in Papierform ausgedruckt und per Post verschickt, werden die zusätzlichen Kosten für Druck und Porto auf der Rechnung ausgewiesen.
  • Unsere Rechnungen müssen in der auf der Rechnung angegebenen Währung (in der Regel Euro) bezahlt werden. Die uns entstehenden Kosten und Gebühren für die Zollabfertigung, Steuern, Abgaben und alle anderen Beträge, die für die Auslieferung des Gepäcks an die Bestimmungsadresse erforderlich sind und von uns bezahlt werden, werden dem Kunden in der auf der Rechnung angegebenen Währung nach Umrechnung in die Landeswährung in Rechnung gestellt. Der Kunde ermächtigt Bag Express hiermit, die oben genannten Folgekosten von derselben Kreditkarte abzubuchen, die der Kunde für den Kauf verwendet hat.

Angesichts der Art und des Typs der von Bag Express angebotenen Dienstleistungen ist sich der Kunde bewusst und wird darüber informiert, dass das Widerrufsrecht gemäß Art. 64 des Gesetzesdekrets nicht auf den Vertrag anwendbar ist. 206/2005.

Vor der Abholung des Gepäcks ist der Kunde berechtigt, vom Kauf der Dienstleistungen gegen Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) des zum Zeitpunkt des Kaufs an Bag Express gezahlten Betrags, zurückzutreten.

Für Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus den Dienstleistungen ergeben, ist das Gericht des vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Wohnsitzes zuständig, sofern dieser in Italien befindet.

Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht (Artikel 1678 des italienischen Zivilgesetzbuches).

  • INFORMATIVER BEITRAG
    In Übereinstimmung mit den Artikeln 13 und 14 der GDPR 2016/679 (Allgemeine Datenschutzverordnung) und des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzesverordnung 196/2003) informiert Bag Express, dass: die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen, einschließlich sensibler Daten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich der Verwaltung des Vertrags selbst dient; der Inhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Firma Bag Express S.r.l. mit Sitz in Corso Salvatore D’Amato, 108 – 80022 Arzano (NA); die Verarbeitung erfolgt am operativen Sitz des Inhabers der Datenverarbeitung; die Verarbeitung erfolgt mit Hilfe von Verfahren, einschließlich computergestützter Verfahren, in der Art und Weise und in dem Umfang, wie es zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist; die Computersysteme der Firma Bag Express sind angemessen geschützt und werden von Fachpersonal verwaltet; Die personenbezogenen Daten werden nicht an Drittländer weitergegeben; die Verarbeitung der Daten erfolgt bis zum Ablauf der gegenseitigen Rechte aus dem Vertrag, dessen Anhang diese Erklärung ist, sowie als integraler und wesentlicher Bestandteil; die personenbezogenen Daten können an UPS Italia s. r.l. zum Zwecke der Vertragserfüllung selbst sowie auf legitime Anfrage an Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen, Finanzämter usw, weitergegeben werden; die Daten können auch an den Datenschutzbeauftragten (DSB), sofern vorhanden, und an die Datenverarbeiter weitergegeben werden; die Bereitstellung der personenbezogenen Daten von Personen ist für die Verwaltung des Vertrags erforderlich, und die Nichtbereitstellung dieser Daten macht es unmöglich, die gesetzlichen Verpflichtungen sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen genau zu erfüllen.
  • BEHANDLUNGSWEISE
    Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Grundsätzen, die hier kurz in Erinnerung gerufen werden: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz der Verarbeitung gegenüber der betroffenen Person; Zweckbindung der Verarbeitung, einschließlich der Verpflichtung, sicherzustellen, dass jede weitere Verarbeitung nicht mit den Zwecken der Datenerhebung unvereinbar ist; Datenminimierung: Die Daten müssen den Zwecken entsprechen, dafür erheblich sein und sich auf das beschränken, was im Hinblick auf die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist; Richtigkeit und Aktualisierung der Daten, einschließlich der rechtzeitigen Löschung von Daten, die im Hinblick auf die Zwecke der Verarbeitung unrichtig sind; Begrenzung der Aufbewahrung: Die Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es im Hinblick auf die Zwecke, für die die Verarbeitung durchgeführt wurde, erforderlich ist; Integrität und Vertraulichkeit: Es ist eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, zu gewährleisten, im Einklang mit dem in Artikel 24 Absatz 1 genannten Grundsatz der „Rechenschaftspflicht“. 1 der Verordnung; für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden der betroffenen Person bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt, auch um ihr die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen (Artikel 15-22 der Verordnung); die Informationen (geregelt in Artikel 13 und 14 der Verordnung) werden der betroffenen Person zur Verfügung gestellt. Die (in den Artikeln 13 und 14 der Verordnung geregelten) Informationen werden der betroffenen Person vor der Verarbeitung zur Verfügung gestellt, d. h. vor der Erhebung der Daten (wenn diese direkt bei der betroffenen Person erhoben werden: Artikel 13 der Verordnung), und im Falle personenbezogener Daten, die nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden (Artikel 14 der Verordnung), werden die Informationen innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat ab der Erhebung nicht überschreiten darf, oder zum Zeitpunkt der Übermittlung (nicht der Speicherung) der Daten (an Dritte oder an die betroffene Person) zur Verfügung gestellt: Der Inhalt der Informationen ist in den Artikeln 13 Absatz 1 und 14 Absatz 1 der Verordnung abschließend aufgeführt. Wenn die Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden (Artikel 14 der Verordnung), die Mitteilung enthält auch die Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten; in jedem Fall gibt der für die Verarbeitung Verantwortliche seine Identität und die seines Vertreters, falls vorhanden, auf italienischem Hoheitsgebiet an, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen (einschließlich des Rechts auf Datenübertragbarkeit), ob es einen für die Verarbeitung Verantwortlichen und dessen Identität gibt und wer die Datenempfänger sind In jedem Fall gibt Bag Express s.r.l. die Dauer der Datenaufbewahrung oder die Kriterien an, nach denen diese Dauer festgelegt wird, sowie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde und, falls die Verarbeitung mit einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) einhergeht, auch die Logik dieser Entscheidungsfindung und die voraussichtlichen Folgen für die betroffene Person. ie Informationen werden der betroffenen Person grundsätzlich schriftlich und vorzugsweise in elektronischer Form zur Verfügung gestellt (insbesondere im Zusammenhang mit Online-Diensten: Artikel 12 Absatz 1); es sind jedoch auch „andere Mittel“ zulässig (d. h. sie können auch mündlich erteilt werden), wobei jedoch die oben genannten Merkmale zu beachten sind (Artikel 12 Absatz 1) Es sei darauf hingewiesen, dass die Verordnung die Verwendung von Symbolen zur Darstellung des Inhalts der Offenlegung in zusammengefasster Form zulässt, allerdings nur „in Kombination“ mit der erweiterten Offenlegung (Artikel 12 Absatz 7); diese Symbole sollen in Zukunft durch Intervention der Europäischen Kommission EU-weit standardisiert werden. Wie in der Verordnung vorgesehen, wird besonderes Augenmerk auf den Wortlaut des Hinweises gelegt, der vor allem durch die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache für die betroffene Person verständlich und transparent sein muss; Minderjährige erhalten angemessene Informationen.
  • RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
    Die betroffene Person kann jederzeit gemäß den Artikeln 15 bis 22 der EU-Verordnung Nr. 2016/679, Ihr Recht geltend machen und
      1. eine Bestätigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein ihrer personenbezogenen Daten verlangen;
      2. Informationen über die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben wurden oder werden, und, soweit möglich, über die Dauer der Speicherung erhalten;
      3. die Berichtigung und Löschung von Daten zu erwirken
      4. die Einschränkung der Verarbeitung erwirken;
      5. die Übertragbarkeit von Daten zu erreichen, d. h. sie von einem für die Verarbeitung Verantwortlichen in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und sie ungehindert an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln;
      6. der Verarbeitung und auch im Falle einer Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit widersprechen;
      7. der automatisierten Entscheidungsfindung in Bezug auf natürliche Personen, einschließlich Profiling, widersprechen;
      8. von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die betreffende personenbezogene Daten und deren Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder gegen ihre Verarbeitung Widerspruch einlegen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit;
      9. die Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der vor dem Widerruf erteilten Einwilligung berührt wird;
      10. eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen.

Sie können Ihre Rechte ausüben, indem Sie einen schriftlichen Antrag an die Firma Bag Express s.r.l., an die Postanschrift ihres Sitzes oder an die PEC-Adresse bagexpresssrl@legalmail.it senden.

Die aktualisierte Liste der Datenverarbeiter gemäß GDPR kann am Sitz von Bag Express s.r.l. in Arzano (Na), C.so Salvatore D’amato n.108 eingesehen werden.